Die vom Gemeinderat verabschiedeten Sonderfristen - wie aktuell z. B. Ende 2011 für Wasserschutzgebiete in Echthausen und Wimbern - sollen zunächst nur für die Vorlage des Prüfergebnisses gelten. Für die Reparatur mit abschließendem Dichtheitsnachweis sieht CDU-Fraktionsvorsitzender Hans Regenhardt dagegen eine durch das Landeswassergesetz eingeräumte Frist von 24 Monaten, in der die Sanierung auszuführen und das Ergebnis im Rathaus vorzulegen sei.
Weitere Informationen zum Thema:
Handzettel des Umweltministeriums NRW:
www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_extra/pdf/dichtheitspruefungen.pdf